Wir setzen Cookies auf dieser Website ein. Diese Cookies speichern Informationen auf Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät, die Ihr Online-Erlebnis verbessern sollen. Cookies sind kleine Textdateien, die Ihnen ermöglichen schnell und gezielt zu navigieren. Cookies speichern Ihre Präferenzen und geben uns einen Einblick in die Nutzung unserer Website. Google Analytics-Cookies speichern auch Marketinginformationen. Mit dem Klick auf das Cookie akzeptieren Sie dieses. Durch speichern der Einstellungen stimmen Sie der Verwendung von Cookies in Übereinstimmung mit Ihren Präferenzen (sofern angegeben) durch uns zu.

Mehr Infos

Logo-Responsiv
blockHeaderEditIcon

   Alveslohe

Logo-Alveslohe-Wappen
blockHeaderEditIcon

   Alveslohe

Top-Menue
blockHeaderEditIcon
Dorfentwicklungskonzept
blockHeaderEditIcon

Ortsentwicklungskonzept

Amt Auenland Südholstein führt Hundebestandsaufnahme durch 

Die Gemeinde Alveslohe informiert:Wappen Alveslohe

Amt Auenland Südholstein führt Hundebestandsaufnahme durch 

Wie nahezu alle Gemeinden in Deutschland, erheben auch die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Auenland Südholstein (Alveslohe, Hartenholm, Hasenmoor, Lentföhrden, Nützen und Schmalfeld) eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Verwaltung angemeldet werden.

Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit haben sich die Gemeinden dazu entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in den amtsangehörigen Gemeinden in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter einer beauftragen Firma aufgesucht. Diese sind wochentags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags bis 17.00 Uhr unterwegs.
Die Firma wird durch Befragung den vorhandenen Hundebestand feststellen. Dazu trägt jeder Mitarbeiter sichtbar eine vom Amt ausgestellte Legitimation.

Zur Durchführung dieses Auftrags werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem Bußgeld rechnen.
Die Hunde können jederzeit bei der Verwaltung (Kirchenweg 11, 24658 Nützen, Zimmer 1.20, Telefon: 04191 5009-29) angemeldet werden.

Das Formular zur Hundesteuermeldung steht auch auf der Homepage www.auenland-suedholstein.de zum Download bereit.
Bürgerservice Seite Amt Auenland Südholstein Formulare: 
https://www.auenland-suedholstein.de/seite/528356/formulare.html

Hier geht es direkt zum Formular zur Hundeanmeldung:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/e0a89285ed99ab9ea75caa2f36353c4c88020/hundesteuerformular.pdf

Bürgermeister
Matthias Bornholdt

Termine in Alveslohe
blockHeaderEditIcon

Termine in Alveslohe

Kommende Termine
blockHeaderEditIcon
Fuss- Gemeindeadresse
blockHeaderEditIcon

Gemeinde Alveslohe

Bürgermeister Matthias Bornholdt
Bahnhofstr. 3a
25486 Alveslohe
Telefon: 
04193 - 2033

Fuss-BGM Sprechstunden
blockHeaderEditIcon

Bürgermeister Sprechstunden

Mittwochs
17.00 Uhr - 19.00 Uhr

E-Mail: bgm@alveslohe.eu
www.alveslohe.eu

Fuss-Kontakt-Impressum
blockHeaderEditIcon
Benutzername:
User-Login
Ihr E-Mail
*