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Kita und Schulschließungen

Hier eine aktuelle Information von der Schleswig-Holstein.de Seite zum Thema Kita und Schulschließung

Informationen für Kitas
Hinweis zu Kitaschließungen: Ab Montag (16. März) wird die Kinderbetreuung in den Kindertagesstätten ausgesetzt.

Bis zum Freitag, den 20. März, wird weiterhin für Kinder eine Betreuung in den Kitas organisiert, wenn auf deren Eltern eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (unter anderem Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Kindertagesstätten bis Freitag, den 20. März, das weiterer Verfahren abstimmen.

Informationen für Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen
Hinweis zu Schulschließungen: Ab MONTAG, 16. März, ist der Schulunterricht in allen allgemeinbildenden, beruflichen Schulen und Ersatzschulen in freier Trägerschaft im Land ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien am 19. April
Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schülerinnen und Schüler und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.)
Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.).
Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:
Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Das Bildungsministerium informiert tagesaktuell über neue Entwicklungen in Bezug auf Schulen, Hochschulen und Kultureinrichtungen.

https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/III/Aktuelles/_documents/corona_schule.html

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