Gemeine Alveslohe
- Der Bürgermeister -
Gemeinde Alveslohe - Bekanntmachung
Liebe Alvesloher Mitbürgerinnen und Mitbürger,
laut Beschluss der Gemeindevertretung vom 06. März 2018 wurde ich ersucht, einen Gemeindebrief zum geplanten Ortsentwicklungskonzept, deren Bedeutung für die Zukunft, die Möglichkeiten der Förderung und die Auswirkungen durch Parallelkonzepte darzustellen.
Dies erfolgt in der Chronologie der Ereignisse und Beschlüsse der vergangenen beiden Jahre:
Die Gemeinde richtete nach einem Beschluss der Gemeindevertretung eine interfraktionelle, nicht öffentlich tagende Arbeitsgruppe ein, die am 23. Januar 2016 zunächst mit der Thematik „Baulückenerfassung“ ihre Arbeit aufgenommen hat. Aufgrund zweier weiterer Beschlüsse vom 05. Juli und 1. November 2016 wurde dieser Arbeitsauftrag auf die zukünftige Dorfentwicklung erweitert.
Dabei werden in einem Ortsentwicklungskonzept mit der Unterstützung von Experten und den Anregungen der Mitbürgerinnen und Mitbürger Entwicklungsziele für die nächsten 20 bis 30 Jahre für unser Dorf festgelegt, die in der Regel auf die Bereiche Einzelhandel, Daseinsvorsorge, Dienstleistungen, Wohnen, Verkehr und Umwelt hinauslaufen. Begleitet und gesteuert wird dieses Konzept durch eine Lenkungsgruppe.
In dieser Arbeitsgruppe wurden auch die Punkte „Ortsentwicklungskonzept“ und „MarktTreff/Dorfladen“ in Form einer gemeinnützigen GmbH oder Genossenschaft als ultima ratio angesprochen, sollte nach Änderung des Flächennutzungsplanes und der Erstellung des Bebauungsplanes 28 für das HAGE-Gelände diesbezüglich kein Bauträger/Investor gefunden werden. Dies wurde nochmals auf der AG-Sitzung am 20. Juli 2017 erörtert. ... (klicken Sie bitte auf Mehr Infos für den erweiterten Text)
Auch auf öffentlichen gemeindlichen Sitzungen wurde auf Bürgeranfragen diese Optionen vom Unterzeichner entsprechend erläutert.
Auf der Sitzung am 16. September 2017 wurde von einer Fraktion kurz die Idee einer Genossenschaft angerissen. Zudem sollten auf dem Marktfest am 17. September 2017 Bürgerbefragungen erfolgen.
Auf dem Marktfest stellte dann der Ortsverband einer Partei ein eigenständiges Konzept für einen Dorfladen vor.
Der Ortsverband benannte sein Konzept später in „Bürgerinitiative Dorfladen“ um.
Das Ortsentwicklungskonzept wurde am 10. Oktober 2017 per Beschluss der Gemeindevertretung auf den Weg gebracht. Weiterhin wurde das Leistungsverzeichnis erstellt und der Förderantrag am 27. Oktober 2017 an die AktivRegion Holsteiner Auenland versandt.
Parallel hierzu wurden 4 Ingenieurbüros nicht öffentlich eingeladen und angehört. An diesen Sitzungen der Arbeitsgruppe nahmen weitestgehend nur noch 2 Fraktionen teil.
Am 23. Oktober 2017 stellte Frau Glockner in einer nicht öffentlichen Sitzung das Dorfentwicklungskonzept und die Förderung von Maßnahmen der Dorferneuerung und – entwicklung vor.
Sie sprach dabei u. a. als Fördermöglichkeit für ein MarktTreff-Projekt den Zuschuss von max. 750 000.- € aus EU-Mitteln und die Option von Fördergeldern bis zu 450 000.- € für Schlüsselprojekte an. Weiterhin erläuterte sie auf Nachfrage, dass auch nicht öffentliche Träger wie zum Beispiel eine Genossenschaft bei bestimmten Voraussetzungen aus dem Grundbudget bis zu 100 000.- € erhalten könnten.
Ihrer Auffassung nach sollte bei der beabsichtigen Gründung einer Genossenschaft aber oben immer das Logo oder Wappen der jeweiligen Gemeinde stehen. Diese würde in der Regel auch Anteile erwerben und mit Sitz und Stimme im Aufsichtsrat sitzen.
Am 07.11.2017 entschied sich die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung zur fachlichen Begleitung des Ortsentwicklungskonzeptes für das Ingenieurbüro EEM, Kommunen und Projekte, aus Westensee. Dieses Büro stellte sich am 13. Februar 2018 auf der Einwohnerversammlung im Bürgerhaus vor, erläuterte die Vorgehensweise und lud bereits frühzeitig zur Bürgerwerkstatt am 23. April 2018, 19.00 – 22.00 Uhr, ins Bürgerhaus ein.
Am 19. Dezember 2017 traf zudem der Zuwendungsbescheid des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Erstellung eines Ortsentwicklungskonzeptes für die Gemeinde Alveslohe ein. Danach findet eine Projektförderung für das Ortsentwicklungskonzept in Höhe von 22 500.- € statt.
Aufgrund der divergierenden Interpretation zum Erhalt von Fördermitteln wurden am 20. Januar 2018 zwei Fragen von der AktivRegion Holsteiner Auenland beantwortet, die zudem an alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter weitergeleitet wurden:
1. Hat die Gemeinde überhaupt eine Chance Fördermittel für einen Markttreff auch unter dem Aspekt einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu erhalten, wenn bereits an anderer Stelle ein kleiner Dorfladen besteht?
„Voraussetzung für eine Teilnahme am MarktTreff-Wettbewerb ist die Erstellung eines Kurzchecks und einer Machbarkeitsstudie für die geplante Maßnahme durch externe Experten.
In dem Kurzcheck wird der Standort, die Wirtschaftlichkeit, Investitionskosten, Konkurrenzen u.v.m. dargestellt, überprüft und bewertet.
Aus Erfahrungen muss in etwa von einem jährlichen Umsatz von 1 Mio. Euro ausgegangen werden, damit sich die Investitionen und das Geschäft für den Betreiber lohnen. Bei knapp 3.000 Einwohnern lässt sich leicht ausrechnen, für wieviel Euro jeder Einwohner jeden Tag einkaufen müsste. Ein zweites Geschäft in der Gemeinde ist für den Umsatz des MarktTreffs (voraussichtlich) schädlich, der Umsatz kann (voraussichtlich) nicht erreicht werden! Eine wesentliche Bezuschussung durch die Gemeinde wäre notwendig…
Zudem wird die Konkurrenz bewertet. Sollte diese nicht per „vertraglicher Abstimmungen“ (unterschiedliche Öffnungszeiten, unterschiedliches Warenangebot o.ä.) ausgeräumt werden können, ist eine Antragstellung (nahezu) unmöglich.
Darüber hinaus ist die Betreibersuche nicht zu unterschätzen! Ein Betreiber wird sich (aus Erfahrung) nur finden lassen, wenn er entsprechende Umsätze erwarten kann und wenn keine Konkurrenzen sein Geschäftsleben beeinträchtigen.“ (Zitiergebot)
2. Würde bei der Abgabe eines entsprechendes Antrages für einen Markttreff unter den dann bestehenden Gegebenheiten auch im Wettbewerb mit anderen Antragstellern ggf. eine Punktereduzierung erfolgen, die zur Ablehnung des Antrages und damit auch zur Ablehnung von Fördermitteln führen könnte?
„Ich habe Ihnen die Projektauswahl- und Bewertungskriterien für die MarktTreff-Projekte angehängt. Es gibt kein Kriterium „Wettbewerb/Konkurrenz/Wirtschaftlichkeit“ – sodass man nicht direkt von einer Punktereduzierung/ einem Punkteabzug sprechen kann. Vielmehr ist, wie o.a., die grundsätzliche Voraussetzung, dass die Maßnahme wirtschaftlich ist und keine Konkurrenzen bestehen. Ein Antrag, der diese grundsätzlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt – bei dem es keinen positiven Standortcheck – gibt, wird nicht zum Wettbewerb zugelassen.“ (Zitiergebot)
Diese Aussagen belegen die Komplexität im Rahmen eines Ortsentwicklungskonzeptes zum Erhalt von Fördermitteln.
Sollte für eine umfassende Nahversorung und Daseinsvorsorge keine Konkurrenz festgestellt werden, könnte die Gemeinde nach Antragstellung Fördermittel bis zu 750 000.- € erhalten.
Sollte jedoch eine Konkurrenz festgestellt werden, wird der gemeindliche Antrag nicht einmal zugelassen. Fördermittel würden danach nicht zur Verfügung stehen.
Die nächste Gemeindevertretung 2018 - 2023 sollte daher möglichst einstimmig und ohne politischen Streit zu einem gemeinsamen einzureichenden Konzept stehen!
Abschließend möchte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sehr herzlich zur Bürgerwerkstatt bzw. zum Workshop am 23. April 2018, 19.00 – 22.00 Uhr, ins Bürgerhaus Alveslohe einladen.
An diesem Gesprächsabend dürften auch schon die Ergebnisse der beauftragten Handelsberatung, die eine Standortanalyse, die wirtschaftliche Basis für eine Nahversorgung und das benötigte Umsatzpotential vornimmt, vorliegen.
Mit gemeindlichen Grüßen
© (Peter Kroll)
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