6 spuriger Ausbau der A7 Abschnitt 5 Alveslohe

Datum 18.09.2010 19:56 | Thema: DEFAULT

Planstellungsverfahren zum 6 Spurigen Ausbau
der BAB 7 Abschnitt 5.
Öffentliche Einsichtnahme nur noch bis zum 27.09.2010
und Einspruchmöglichkeit nur noch bis zum 25.10.2010.

Der Countdown läuft für alle Alvesloher Mitbürgerinnen und Mitbürger!

Gemäß einer kurzfristig von den Fraktionssprechern der 3 im Gemeinderat vertretenen Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Bürgerverein Alveslohe getroffenen Vereinbarung möchte ich Sie auf das aktuelle Planfeststellungsverfahren zum 6-spurigen Ausbau der BAB 7, Abschnitt 5, zwischen den Anschlussstellen Kaltenkirchen und Quickborn, von dem wir alle sehr konkret betroffen sein werden, hinweisen.

Die Gemeinde hat eine Arbeitsgruppe, die mit Vertretern aus den Fraktionen und des Amtes Kaltenkirchen-Land besetzt ist, gebildet. Sie wird form- und fristgerecht eine Stellungnahme zu dieser weitreichenden Problematik abgeben.
Diese Stellungnahme hat jedoch nicht die Rechtsbedeutung und Wirkung, wie sie der Einspruch des direkt betroffenen Grundstücks- und Hauseigentümers darstellt.
Alle betroffenen Alvesloher sollten sich daher ihren Rechtsanspruch bewahren und sich die Unterlagen im Rahmen der Einsichtnahme beim Amt Kaltenkirchen – Land näher anschauen.
Die Frist zur öffentlichen Einsichtnahme läuft bis zum 27.09.2010.
Danach besteht die Möglichkeit, bis zum 25.10.2010 schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch zu erheben!
Nur mit ihren berechtigten Einsprüchen zur Gesamtproblematik des Lärmschutzes und der Oberflächenent-wässerung werden wir die Lebens- und Wohnqualität in unserem schönen Alveslohe erhalten oder vielleicht sogar leicht verbessern können.
Nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens dürften Einsprüche so gut wie keine Rechtsbindung haben und keine Rechtsfolgen mehr ermöglichen.
Wir möchten Sie daher freundlichst auffordern, im Rahmen der vorgeschriebenen Fristen Ihre Rechte beim Amt Kaltenkirchen – Land, Schmalfelder Straße 9, 24568 Kaltenkirchen, Ansprechpartnerin Frau Kozubek-Schmidt, 04191/5009-23, in Anspruch zu nehmen.
Öffnungszeiten: montags bis freitags 08.00-12.00 Uhr, Montagnachmittag 13.30-15.30 Uhr und Donnerstag-nachmittag 13.30 – 18.00 Uhr.

Selbstverständlich erhalten Sie weitere Auskünfte und Informationen auch während der Sprechstunden dienstags und donnerstags ab 16.00 Uhr im Gemeindebüro (Tel. 2033).

Ausserdem ist es möglich die Unterlagen im Gemeindebüro nach Absprache und Terminvereinbarung mit Bürgermeister Peter Kroll, der BVA Fraktionssprecherin Cornelia Schmidt oder dem stellvertretenden Bürgermeister Gerhard Wichmann, einzusehen.

Hier der Abschnitt 5 der Bundes Autobahn 7 zur Ansicht.
Detailliertere Informationen erhalten Sie wie oben genannt im Amt oder im Gemeindebüro:


Peter Kroll
- Bürgermeister -




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